
Arbeitsmedizin für die moderne Zahnarztpraxis
Vor-Ort-Service nutzen - Ausfallzeiten vermeiden
Pflichtvorsorgen nach ArbMedVV
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Als Praxisinhaber bist Du gemäß dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verpflichtet, die Gesundheit und Sicherheit Deiner Mitarbeiter zu gewährleisten. Dies umfasst auch die Durchführung von arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen. Die Arbeitsmedizinische Vorsorgeverordnung (ArbMedVV) konkretisiert diese Verpflichtung, indem sie vorschreibt, welche Vorsorgemaßnahmen für bestimmte Tätigkeiten und Risiken erforderlich sind.
Die Pflichtvorsorge dient dazu, gesundheitliche Risiken frühzeitig zu erkennen, zu bewerten und geeignete Schutzmaßnahmen zu treffen. Damit schützt Du nicht nur Deine Mitarbeiter, sondern minimierst auch das Risiko von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten.
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Bitte kontaktiere uns. Nach unserem Umzug können wir auch wieder Termine in unseren Räumlichkeiten anbieten.
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Arbeitsmedizinische Vorsorge ist angezeigt bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen einschließlich gentechnischer Arbeiten mit humanpathogenen Organismen.
Insbesondere ist mit einer Exposition zu rechnen z. B. bei:
•erhöhter Bioaerosolbelastung (Inhalation und Verschlucken)
•erhöhten Verletzungsgefahren/Stich- und Schnittverletzung
•Kontakt mit infektiösen Materialien/zum Beispiel über die Schleimhaut oder die verletzte Haut
Sie ist Pflichtvorsorge bei: Tätigkeiten, bei denen es regelmäßig und in größerem Umfang zu Kontakt mit Körperflüssigkeiten, Körperausscheidungen oder Körpergewebe kommen kann, insbesondere Tätigkeiten mit erhöhter Verletzungsgefahr oder Gefahr von Verspritzen und Aerosolbildung, hinsichtlich•
Hepatitis-B-Virus (HBV) oder
•Hepatitis-C-Virus (HCV).
Dies gilt auch für Bereiche, die der Versorgung oder der
Aufrechterhaltung dieser Einrichtungen dienen
Quelle: DGUV Empfehlungen für arbeitsmedizinische Beratungen und Untersuchungen Stand 2024
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Vorkommen, Gefahrenquellen
Gefährdung durch Hautkontakt liegt vor, wenn bei
•Feuchtarbeit oder
•Tätigkeiten mit hautgefährdenden oder hautresorptiven Gefahrstoffen
eine Gesundheitsgefährdung der versicherten Person nicht auszuschließen ist. Eine Gefährdung kann auch dann vorliegen, wenn Stoffe nicht als Gefahrstoffe gekennzeichnet sind.
Begriffsdefinitionen:
Als Feuchtarbeit bezeichnet man Tätigkeiten, bei denen die versicherte Person regelmäßig mit ihren Händen Arbeiten im feuchten Milieu verrichtet und/oder häufig ihre Hände reinigt und/oder desinfiziert. Bzgl. der exakten Definition bzw. Auslegung wird auf die TRGS 401 verwiesen.
Hautkontakt ist der direkte Kontakt der Haut mit Flüssigkeiten, Pasten, Feststoffen einschließlich der Benetzung der Haut mit Spritzern; oder der Kontakt mit kontaminierter Arbeitskleidung einschließlich persönlicher Schutzausrüstung oder kontaminierter Arbeitsflächen bzw. Arbeitsmitteln. Zum Hautkontakt zählt auch der Kontakt zu luftgetragenen Stoffen (Aerosole, Gase und Dämpfe) mit der Haut.
Quelle: DGUV Empfehlungen für arbeitsmedizinische Beratungen und Untersuchungen Stand 2024
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Die TRBA 250 erklärt, welche Schutzmaßnahmen notwendig sind, um zu verhindern, dass:
Bioaerosole eingeatmet werden,
Mikroorganismen Haut oder Schleimhäute erreichen, oder
durch Schnitt- oder Stichverletzungen Keime in den Körper gelangen.
Darüber hinaus liefert die Regel wertvolle Informationen zur Gefährdungsbeurteilung, zur Schulung Ihres Praxisteams sowie zu den Dokumentations- und Meldepflichten. Auch die arbeitsmedizinische Vorsorge ist ein zentraler Bestandteil.
Weitere Informationen auf der Seite Deiner Berufsgenossenschaft:
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Ja, gegen Aufpreis kommen wir auch in Deine Praxis. Kontaktiere uns gerne für weitere Informationen.
Wenn Praxen in Deiner Nähe ebenfalls Untersuchungen buchen und wir bereits in der Gegend sind, können Anfahrts- und Pauschalkosten deutlich reduziert werden.