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Arbeitsschutz in Zahnarztpraxen

Häufig besteht schnell Verwirrung, wenn es um die Frage geht, was Deine Praxis tatsächlich benötigt, um den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden. In den folgenden Abschnitten möchten wir einen kurzen Einblick geben und wichtige Informationen vermitteln

Überblick über wichtige Gesetze, Verordnungen und Regeln

Als Praxisinhaber sind Sie nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verpflichtet, die Sicherheit und Gesundheit Ihrer Mitarbeiter sicherzustellen.

 

Im Wesentlichen geht es um:

 

Gefährdungsbeurteilung: Regelmäßige Analyse der Arbeitsbedingungen und Risiken.

 

Schutzmaßnahmen: Umsetzung von Maßnahmen zur Minimierung der Gefahren.

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Mitarbeiterunterweisung: Regelmäßige Schulung der Mitarbeiter zu Sicherheits- und Gesundheitsrisiken.

 

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Das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) verlangt darüber hinaus die Bestellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit und eines Betriebsarztes. Diese Experten unterstützen Sie dabei, Arbeitsschutzmaßnahmen zu entwickeln und präventive Untersuchungen durchzuführen.

 

Nach der DGUV Vorschrift 2 gibt es verschiedene Betreuungsformen, die sich aus Grundbetreuung und anlassbezogener Betreuung zusammensetzen:

 

  •  Grundbetreuung: Festgelegte Betreuungspflichten, abhängig von der Praxisgröße und den Risiken am Arbeitsplatz.

  •  Anlassbezogene Betreuung: Zusätzliche Beratung und Unterstützung bei speziellen Anlässen, z.B. bei Änderungen im Betrieb, neuen Gefährdungen oder nach Unfällen.

 

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Alternative in Baden-Württemberg

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Als Kammermitglied der Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg kannst du an der alternativen, bedarfsorientierten, betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung teilnehmen.

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Vorteile (Zitat Flyer LZK BW Stand 12.09.2024):

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Vorteile BuS-Dienst „Kammermodell“

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  • BuS-Dienst in Eigenregie

  • Rechtssicherheit nach Schulung und
    Umsetzung in der Praxis

  • Effektive Umsetzung des Arbeitsschutzes durch
    das Kammermitglied und das Praxisteam

  • Fachliche Beratung/Unterstützung durch

       den ZS-Bus

  • Keine Störungen/Unterbrechungen im Praxisablauf

  • Flexible Umsetzung von maßgeblichen

       Änderungen in der Praxis

  • Kontinuierliche Verbesserung

  • Synergieeffekte im Praxisteam

  • Erworbene BuS-Qualifizierung ist standort
    unabhängig

  • Für alle weiteren Inhaberinnen und Inhaber einer
    Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) ist die
    Teilnahme an der Informations- und Motivations-
    maßnahme und der erforderlichen Fortbildungs-maßnahme kostenfrei

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Was fehlt noch?

Zusätzlich zur gesetzlichen Betreuung bieten wir gezielte arbeitsmedizinische Untersuchungen für Ihr Praxisteam an. Diese Untersuchungen tragen dazu bei, die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter zu schützen und präventive Maßnahmen gegen stress- und arbeitsbedingte Erkrankungen zu ergreifen. So sorgen Sie dafür, dass Ihr Team gesund und leistungsfähig bleibt

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